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Allgemeines
Abmessungen
Flüssigkeiten
Verbotene Gegenstände
Mitnahme von Notebooks in die USA und andere Länder
Sicherheitskontrollen des Handgepäcks
Schon lange ist bekannt, dass das Handgepäck bestimmte Abmessungen nicht überschreiten und nicht zu schwer sein sollte. Auch sowas wie Taschenmesser durften nie hinein. Aber dann hörte es eigentlich auch schon auf. Seit dem 11. September 2001 wurden diese Regeln neu geschrieben und es wird penibel auf den Inhalt geachtet. Der 10. August 2006 - an diesem Tag wurden mehrere geplante Terroranschläge auf Flugzeuge in letzter Minute vereitelt - hat nochmal eines drauf gesetzt und seitdem wird jede Flüssigkeit im Handgepäck in der Menge beschränkt.
Ab dem 6. November 2006 gibt es nun eine einheitliche Regelung für EU-Mitgliedsstaaten. Dies gilt ausser für Flüge innerhalb der EU auch für Starts aus der Schweiz, Norwegen und Island. Außerhalb der EU gelten andere Bestimmungen. Informationen hierzu kann Ihnen nur die jeweilige Fluggesellschaft erteilen, mit welcher Sie reisen.
Auf dieser Seite werden die aktuellen Bestimmungen in übersichtlicher Form gesammelt und Links zu wichtigen Informationsquellen genannt.
Allgemeines
Da das Kontrollniveau trotz aller Vereinheitlichungsbemühungen von Zeit zu Zeit, von Ort zu Ort und auch je nach Zielort weiter variiert, können sich Passagiere Ärger nur ersparen, wenn sie jeweils die aktuellen Konditionen unmittelbar vor einem Abflug bei ihrer Fluggesellschaft erfragen: http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Fluggesellschaften
Abmessungen
Bisher (September 2007) gibt es noch keine staatlich festgelegten Höchstgröße für Handgepäck. Seit Jahren gelten für die meisten Fluggesellschaften aber schon Höchstabmessungen von 55 x 45 x 25 Zentimeter pro Handgepäckstück (Lufthansa nur 55 x 40 x 20 cm). Auch ein Kleidersack von 57 x 54 x 15 Zentimeter ist meist erlaubt. Das Gewicht darf in der Regel fünf bis acht Kilogramm nicht überschreiten. Ausnahmen gibt es z.B. für Musik- und Sportinstrumente.
Am 6. Mai 2007 sollte eine einheitliche Beschränkung der Handgepäckgröße europaweit eingeführt werden. Hier wurde zuerst eine Verschiebung um sechs Monate vom Bundesverband der deutschen Flughäfen gefordert. Inzwischen hat die EU das Inkrafttreten ganz offiziell auf Mai 2008 verschoben.
Flüssigkeiten
Seit dem 6. November 2006 dürfen maximal 100 ml einer Flüssigkeit oder eines ähnlichen Stoffes ins Handgepäck. Alle Flüssigkeiten zusammen müssen in einem wieder verschließbaren (z.B. mit Zipper, aber nicht mit Gummi oder Kordel), durchsichtigen Plastikbeutel verstaut werden, der maximal einen Liter fassen darf. Pro Person ist nur ein Beutel im Handgepäck erlaubt.
Zu Flüssigkeiten gehören: Getränke, Gels, Cremes, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Rasierschaum, Zahnpasta aber auch Feuchtigkeitstücher, Honig und sonstige Brotaufstriche, Lippenstifte und Suppen.
Keine Regel ohne Ausnahme. Zusätzlich zu den oben genannten Mengen ist Folgendes erlaubt:
- Im Duty Free Shop oder On-Board-Verkauf erworbene und dort versiegelte/verpackte Flüssigkeiten (Bei Flügen von und in die USA muss aber auch bei der Mitnahme von Duty-Free-Artikel mit Restriktionen gerechnet werden. Wer plant, am Flughafen einzukaufen, sollte sich vorher dort über Bedingungen informieren)
- Babynahrung, -milch, oder -saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder,
- persönlich verschriebene Medikamente,
- andere, nicht verschreibungspflichtige Medikamente (flüssige Medikamente, medizinische Gels und/oder Sprays),
- Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker (z.B. Insulin oder auch Säfte).
Man sollte darauf vorbereitet sein, die Notwendigkeit von Medikamenten während des Fluges glaubhaft zu erklären (z.B. ärztl. Bescheinigung).
Anbei nochmal zusammenfassend eine tabellarische Übersicht:
| Produkte |
Check-In-Gepäck |
Handgepäck |
| persönliche Medikamente • Babynahrung |
Ja |
Ja |
| Erfrischungsgetränke Flüssigkeiten wie Wasser, Limonade, Cola und andere • Suppen • Sirups |
Ja |
max. 100ml * |
| Gels, einschließlich Haarwaschmittel und Duschgels • Cremes • Lotionen • Öle |
Ja |
max. 100ml * |
| Rasiercreme • Schäume • Deodorants und andere • Inhalte von Druckbehältern |
Ja |
max. 100ml * |
| Parfums • Kosmetika • Mascara • Pasten, einschließlich Zahnpasta • Sprays |
Ja |
max. 100ml * |
| Mixturen aus flüssigen und festen Stoffen und andere Gegenstände ähnlicher Zusammensetzung (z.B.Brotaufstriche, Joghurt...) |
Ja |
max. 100ml * |
| Gas und Gasbehälter • Benzinfeuerzeuge • Farbsprühdosen |
Nein |
Nein |
| Dinge des täglichen Gebrauchs wie Nagelscheren, Einmalrasierer, Taschenmesser mit max. 6 cm Klingenlänge |
Ja |
Ja ** |
| * Die im Handgepäck mitgeführten Produkte müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel mit max. 1 Liter Inhalt verstaut sein. Bitte beachten Sie, dass pro Person nur ein Beutel mitgeführt werden darf. Medikamente und Babynahrung sind von dieser Regelung nicht betroffen. |
| ** Darauf konnte ich mich aber zumindest am Flughafen von Turin (Italien) nicht verlassen. Dort wurde mir im Februar 2007 noch eine Nagelschere und auch eine Nagelfeile abgenommen. Auf Nachfrage am Frankfurter Flughafen wurde mir bestätigt, dass dies durchaus unterschiedlich gehandhabt wird - selbst innerhalb der EU |
Weitere Infos gibt es beim Bundeministerium des Innern:
Pressemitteilungen/2006/10/Luftsicherheitsmassnahmen.html
Terrorismus/Einzelseiten/Hinweismailing__Luftsicherheitsmassnahmen.html
oder beim Frankfurter Flughafen:
http://www.airportcity-frankfurt.de/cms/default/dok/214/214228.neue_sicherheitsbestimmungen_fuer_handge.htm
Informationsvideo (30 MB!): http://cmsbak1.fraport.de/podcast_ch/Vollbild_Deutsch.mpg
Verbotene Gegenstände
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat am 1. Februar 2004 eine Liste für verbotene Gegenstände auf Flugreisen veröffentlicht. Sie gliedert sich in zwei Abschnitte über verbotene Gegenstände in der Flugzeugkabine (Feuerwaffen & Waffen, spitze/scharfe Objekte, stumpfe Instrumente, Sprengstoffe und brennbare Stoffe, chemische und toxische Stoffe) und auf dem Flugzeug generell, also auch in den Koffern. Die ausführliche Liste des BMI gibt es hier: http://www.reise-checkliste.eu/news/top-news/verbotene-gegenstande-bei-flugreisen.html
Das amerikanische Amt für Transport, Sicherheit und Verwaltung hält eine ständig aktualisierte Liste der verbotenen Gegenstände bereit: http://www.tsa.gov/travelers/airtravel/prohibited/permitted-prohibited-items.shtm
Mitnahme von Notebooks in die USA und andere Länder
Meldung vom 11. Mai 2008: Radikal-Kontrollen: US-Zöllner filzen Notebooks
Verschiedentlich wurden in letzter Zeit Nachrichten verbreitet, dass US-Behörden Notebooks bei der Ein- und Ausreise untersuchen, deren Inhalt herunterladen und speichern, oder gar Geräte beschlagnahmen würden. Hierzu ist festzuhalten, dass bereits seit längerem auf Grund gesetzlicher Grundlagen die US-Behörden dazu berechtigt sind.
Die Wahrscheinlichkeit, dass bei Ein- oder Ausreise in die USA Reisende entsprechend untersucht werden, ist als gering einzuschätzen, wenngleich grundsätzlich zu berücksichtigen. Sollten die US-Behörden eine Untersuchung anordnen, dann ist eine vollständige, uneingeschränkte Kooperation zweckmässig und ratsam.
Vermeiden Sie die Mitnahme anderer Datenträger welcher Art auch immer, dies erhöht nur das Risiko eines Verlustes und schützt nicht vor Inspektion. Grundsätzlich gilt für jede Mitnahme von Notebooks und anderen Geräten, z.B PDA´s die notwendige Sorgfalt walten zu lassen. Wenn ein Notebook bzw. PDA mitgenommen wird, sollten dort nur die benötigten Daten gespeichert sein. Prüfen Sie, ob Sie Daten mitführen, die hochsensibel sind und verzichten Sie im Zweifelsfall auf deren Mitnahme auf Ihrem Notebook oder PDA und auch auf jedem anderem Datenträger. Um die Daten sicher vom Notebook zu löschen reicht die normale Löschfunktion nicht aus. Verwenden Sie in diesem Fall besser sdelete: http://www.microsoft.com/technet/sysinternals/Security/SDelete.mspx
Abschliessend ist festzuhalten, dass Inspektionen von Gepäck und Geräten bei der Ein- oder Ausreise in viele Länder, nicht nur die USA, gesetzlich zulässig sind und in den allerwenigsten Fällen willkürlich erfolgen. Geschäftsreisende mit einem entsprechenden Auftreten werden davon kaum oder nie betroffen sein. Man sollte jedoch darauf vorbereitet sein, dass in einzelnen Fällen eine derartige Überprüfung zulässig ist. Deshalb sollten alle nicht benötigten Daten sollten vor Reiseantritt sicher gelöscht werden. Für Notebooks wird eine Verschlüsselung der Festplatte dringend empfohlen (Bitte etwaige Ausfuhr-/Einführbeschränkungen für einzelne Länder beachten!).
Sicherheitskontrollen des Handgepäcks
Bei den Sicherheitskontrollen nach dem Check-In wird jeder Passagier und jegliches Personal nach den oben genannten Bestimmungen durchsucht. Um den Vorgang zu beschleunigen, empfiehlt es sich folgende Regeln zu beachten:
- Personen mit Herzschrittmacher wenden sich bitte vorher an das Personal
- Sämtliche Hosen und Jackentaschen leeren und den Inhalt separat in die bereitstehenden Schalen auf das Förderband legen. Dies gilt insbesondere für Schlüssel, Handy, Geldbörse und Ähnliches.
- Gürtel mit Metallschnalle ablegen
- Uhr, Ketten und Brille ablegen
- Tipp: Wenn man die o. g. Gegenstände kurz vor der Kontrolle ins Handgepäck steckt, spart man den Stress nach der Kontrolle sofort alles wieder anlegen/einstecken zu müssen.
- Notebooks und oft auch Videokameras sowie Fotoapparate müssen aus der Tasche genommen und separat auf das Band gelegt werden
- Dies gilt auch für die im separaten Beutel verpackten Flüssigkeiten. Man sollte diese Dinge also schnell griffbereit und nicht ganz unten verstaut haben.
Weitere Informationen gibt es hier:
Bundesministerium des Innern: http://www.bmi.bund.de
Auswärtiges Amt: http://www.diplo.de
Flughafen Frankfurt: http://www.airportcity-frankfurt.de
Lufthansa: http://www.lufthansa.com/online/portal/lh/de/info_and_services/baggage?nodeid=1755865&l=de
U.S. Department of Homeland Security: http://www.tsa.gov/311
Botschaft USA: http://www.us-botschaft.de
Botschaft Großbritannien: http://www.britischebotschaft.de
Globetrotter: http://www.globetrotter.de/de/beratung/mat_info_detail.php?material=Handgep%E4ck-Bestimmungen
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