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Reiseurteil: BGH stärkt Rechte von Reisenden Drucken E-Mail
Donnerstag, 26. Februar 2009
Reiseunternehmen dürfen die Fristen für die Geltendmachung von Reisemängeln nur unter engen Voraussetzungen verkürzen. Reisende müssten auf die Verkürzung der Verjährungsfristen deutlich hingewiesen werden, indem ihnen die entsprechenden Papiere auch ausgehändigt werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Darüber hinaus müssten die Reiseanbieter beachten, dass die Verjährungsfristen für bestimmte Ansprüche wie beispielsweise solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden grundsätzlich nicht verkürzt werden dürften. Konkret gaben die Richter einem Ehepaar in seinem Rechtsstreit mit der TC Touristik GmbH recht.

Quelle: http://www.n-tv.de/1110742.html  

http://www.focus.de/reisen/urlaubstipps/reiserecht/reiseurteil-bgh-staerkt-rechte-von-reisenden_aid_375073.html  

 

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