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Die ersten Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernehmen Auslandsschutzimpfungen für ihre Versicherten. Nach Informationen des CRM überlegen weitere Krankenkassen diesem Beispiel zu folgen. Damit Sie als Versicherter wissen, ob Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt, veröffentlichen wir hier eine aktuelle Liste mit den uns bekannten Krankenversicherungen.
Mit Stand vom 11.06.2007 übernehmen folgende Krankenkassen erstmals die notwendigen Reiseschutzimpfungen:
- KKH (Kaufmännische Krankenkasse), www.kkh.de
- TK (Techniker Krankenkasse)*, www.tk-online.de
- DAK (Deutsche Angestellten-Krankenkasse)*
* diese Krankenkasse übernimmt auch die Kosten für eine Malariaprophylaxe
Die KKH, TK und DAK übernehmen die Kosten für Schutzimpfungen bei Auslandsaufenthalten, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Zuzahlungen gegen Hepatitis A und B, Typhus, Meningokokken-Meningitis, Gelbfieber, FSME, Tollwut und Cholera (Grundlage sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtiges Amtes). Die Abrechnung der Schutzimpfungen erfolgt über Kostenerstattung. Nähere Informationen erteilen die Krankenkassen durch ihre Servicezentren.
Quelle:
http://www.crm.de/
http://www.fit-for-travel.de/smp/news/show.asp?nr=753&l=D
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