Flugreisen bedeuten oft Stress, vor allem, wenn die Reise unterbrochen werden muss. Dank der EU-Bestimmungen müssen die Fluggesellschaften in diesen Fällen alternative Reisemöglichkeiten anbieten oder eine Entschädigung zahlen, wenn die Reiseunterbrechung der Fluggesellschaft anzulasten ist.
Für die meisten Menschen gehören Flugreisen bei weitem nicht zum Alltag. Wenn sich ihr Flug verspätet oder gestrichen wird – und sie dadurch möglicherweise in einem fremden Land festhängen, dessen Sprache sie nicht sprechen und wo es kaum alternative Heimreisemöglichkeiten gibt –, benötigen sie Hilfe, damit die Unannehmlichkeiten so gering wie möglich gehalten werden und möglichst schnell eine Umbuchungsmöglichkeit gefunden werden kann. Um die Hilfe in solchen Fällen zu gewährleisten, haben sich die europäischen Länder auf Bestimmungen über die Rechte der Fluggäste geeinigt. Diese Bestimmungen gelten für alle Fluggesellschaften, egal ob Linien- oder Charterflüge, mit oder ohne Serviceleistungen, und für alle Flüge von in der EU eingetragenen Fluggesellschaften in oder aus der EU.
Automatische Unterstützung
Fluggäste, deren Flug sich um mehrere Stunden verzögert oder ohne Vorankündigung gestrichen wurde, oder die nicht an Bord gelassen wurden, weil mehr Tickets verkauft wurden, als Plätze zur Verfügung stehen, müssen von der Fluggesellschaft unverzüglich Unterstützung erhalten. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, alternative Reisemöglichkeiten zu beschaffen, um die Fluggäste zu ihren endgültigen Bestimmungsorten zu bringen (bzw. zum Ausgangspunkt zurückzubringen, wenn eine Fortsetzung der Reise keinen Sinn macht), es sei denn, der Fluggast entscheidet, dass er nicht reisen, sondern sich den Flugpreis in vollem Umfang zurückerstatten lassen möchte. Je nach Dauer der Verzögerung muss die Fluggesellschaft Speisen und Getränke sowie Kommunikationsmöglichkeiten bereitstellen und für den Fall, dass der Flug auf den nächsten Tag verlegt wird, auch für Unterkunft sorgen.
Gleich aus welchem Grund sich der Flug verzögert, den Fluggästen muss unverzüglich Unterstützung geboten werden, unabhängig davon, ob das Problem außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt oder nicht. Unter bestimmten Umständen muss den Fluggästen eine Entschädigung gezahlt werden, wenn die Fluggesellschaft für die Unterbrechung der Reise verantwortlich ist, insbesondere dann, wenn dem Fluggast der Zutritt an Bord verweigert wurde.
Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/transport/air_portal/passenger_rights/information_en.htm
Quelle: http://europa.eu/success50/xml/story_04_de.xml
Keine News mehr verpassen? Melde Dich zum Newsletter an!
|