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Die Europäische Kommission hat heute die zwölfte
Aktualisierung der Gemeinschaftsliste der Luftfahrtunternehmen, für die
in der Europäischen Union ein Flugverbot gilt, veröffentlicht. Neu
aufgenommen wurden die Fluggesellschaften dreier Länder, nachdem bei
Überprüfungen Sicherheitsmängel festgestellt worden waren. In der
aktualisierten Liste wurde das Flugverbot für drei Fluggesellschaften
aufgehoben und einer Gesellschaft die Aufnahme des Betriebs unter
Auflagen gestattet, da sich die Sicherheit ausreichend verbessert hat.
„Bei der Flugsicherheit können wir uns keine Kompromisse erlauben. Die
Bürger haben ein Recht darauf, in Europa und überall in der Welt
gefahrlos zu fliegen", erklärte Vizepräsident Antonio Tajani. „Wir
wollen nicht bloß eine Liste der Fluggesellschaften vorlegen, die
unsicher sind. Wir
sind auch bereit, den jeweiligen Ländern dabei zu helfen, ihre
technischen und administrativen Fähigkeiten auszubauen, damit sie die
Sicherheit der Zivilluftfahrt in ihren Ländern gewährleisten können. Wir
werden die Zusammenarbeit mit der Internationalen
Zivilluftfahrt-Organisation verstärken, damit wir unsere Anstrengungen
besser koordinieren können und die Unterstützung da geleistet wird, wo
sie am dringendsten benötigt wird. Wir
können aber nicht zulassen, dass Fluggesellschaften weiter fliegen,
wenn sie die internationalen Sicherheitsnormen nicht einhalten. Das gefährdet uns alle, die unwissentlich ein unsicheres Flugzeug besteigen könnten. Deshalb ist diese Liste notwendig."
Die neue Liste ersetzt die vorangegangene und kann bereits auf der Internetseite der Kommission abgerufen werden
Mit der Aufnahme von Fluggesellschaften in die Flugverbotsliste werden zwei Zwecke verfolgt:
a) Die Liste dient der Vorbeugung bei der Aufrechterhaltung der Flugsicherheit. Das
belegen die zahlreichen Fälle, in denen die Gemeinschaft mögliche
Sicherheitsbeeinträchtigungen schon im Vorfeld aufgegriffen hat, bevor
Betriebsbeschränkungen als letzte Maßnahme erforderlich wurden.
b)
Sie stellt auch das letzte Mittel dar, wenn ernsthafte
Sicherheitsprobleme andauern, und legt Betriebsbeschränkungen oder
Flugverbote für den europäischen Luftraum fest. Solche Maßnahmen stellen einen starken Anreiz dar, Sicherheitsmängel zu beseitigen.
Bei dieser Aktualisierung wurden drei in der Ukraine zugelassene Fluggesellschaften von der Liste gestrichen: Den Gesellschaften Ukraine Cargo Airways und Volare ist das Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) entzogen worden; nach Vorlage bestimmter Informationen der ukrainischen Behörden wurde die Gesellschaft Motor Sich ebenfalls von der Liste gestrichen. Eine vierte Fluggesellschaft, Ukrainian Mediterranean Airlines , darf den Betrieb mit einem Flugzeug wieder aufnehmen. Dies
ist das Ergebnis eines erfolgreichen Ortstermins der Europäischen
Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit Beteiligung zweier
Mitgliedstaaten, bei dem die von den Fluggesellschaften erzielten
Verbesserungen in der Ukraine überprüft wurden.
Anerkannt werden auch die erheblichen Fortschritte der Zivilluftfahrtbehörde Angolas und der Fluggesellschaft TAAG Angola Airlines bei der schrittweisen Behebung von Sicherheitsmängeln. TAAG darf daher die Zahl der Flugzeuge erhöhen, die für Flüge nach Portugal eingesetzt werden.
Die
Aktualisierung unterstreicht die Bedeutung des ständigen Dialogs mit
bestimmten Staaten über die Sicherheit ihrer Fluggesellschaften. Eine
gestärkte Zusammenarbeit und Fortschritte wurden festgestellt im Fall
Ägyptens, Albaniens, Angolas, der Russischen Föderation, der Ukraine,
Kasachstans und Kirgisistans. Von
der EASA wurde eine Reihe von Auditbesuchen beantragt, um die
Sicherheitssituation von Behörden und Fluggesellschaften in Ägypten,
Albanien, im Jemen und in Kirgisistan zu prüfen.
Gleichzeitig
wurden in die Liste alle Fluggesellschaften aufgenommen, die in
Dschibuti, der Republik Kongo und São Tomé und Príncipe zugelassen
sind, weil Sicherheitsmängel bei der Beaufsichtigung durch die
Luftfahrtbehörden dieser Länder festgestellt wurden.
Bei
allen in dieser und früheren Listen aufgeführten Fluggesellschaften
werden auf EU-Flughäfen auch weiterhin vorrangige Vorfeldinspektionen
durchgeführt, um die konsequente Einhaltung der internationalen
Sicherheitsnormen zu gewährleisten.
In
der schwarzen Liste der Gemeinschaft sind jetzt fünf einzelne
Fluggesellschaften erfasst, für die ein vollständiges Flugverbot in der
Europäischen Union gilt: Air Koryo aus der Demokratischen Volksrepublik Korea, Air West aus dem Sudan, Ariana Afghan Airlines aus Afghanistan, Siem Reap Airways International aus Kambodscha und Silverback Cargo Freighters aus Ruanda. Außerdem sind alle Fluggesellschaften aus 15 bestimmten Ländern, insgesamt 228 Gesellschaften, mit einem Flugverbot belegt: Angola
(ausgenommen eine Fluggesellschaft, für die Beschränkungen und Auflagen
gelten), Äquatorialguinea, Benin, Demokratische Republik Kongo,
Dschibuti, Gabun (ausgenommen drei Fluggesellschaften, für die
Beschränkungen und Auflagen gelten), Indonesien, Kasachstan
(ausgenommen eine Fluggesellschaft, für die Beschränkungen und Auflagen
gelten), Kirgisische Republik, Liberia, Republik Kongo, Sambia, São
Tomé und Príncipe, Sierra Leone und Swasiland. Für den Flugbetrieb von acht Fluggesellschaften gelten Beschränkungen und Auflagen: TAAG Angola Airlines , Air Astana aus Kasachstan, Gabon Airlines , Afrijet und SN2AG aus Gabun, Air Bangladesh , Air Service Comores und Ukrainian Mediterranean Airlines aus der Ukraine.
http://ec.europa.eu/transport/air-ban
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:312:0016:0037:EN:PDF
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